ALLGMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Stand Okt. 23) Datum: 12.10.2023
1. Einführung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diese Website und für die Transaktionen im Zusammenhang mit unseren Produkten und Dienstleistungen.
2. Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen und der Carsons Naturbaustoffe GmbH (Inhaberin: Christine Carstensen, Holtenauer Straße 109, 24105 Kiel, Handelsregister: Amtsgericht Kiel HRB 24978 KI) geschlossenen Verträge, darin auch beinhaltet Lieferung aus den Onlineangeboten der Seite https://carsons-naturbaustoffe.de/.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern sowie Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (im Folgenden Vertragspartner nach § 310 Absatz 1 BGB genannt).
Verbraucher ist hierbei jede natürliche Person, die überwiegend weder aus gewerblichen Gründen noch im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit Verträge abschließt. (§ 13 BGB).
(3) Für eine Vertragspartner nach § 310 Absatz 1 BGB gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
3. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen und Produkte auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
(2) Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
Die Einholung eines Angebots ihrerseits wird erst bindend, wenn unsererseits ein konkretes Angebot unterbreitet und dieses von Ihnen angenommen wurde. Die Schritte für ein angefordertes Angebot sind folgende:
1) Auswahl/ Erfragung der gewünschten Dienstleistungen und Produkte
2) Einmalige Angabe Ihrer Daten
3a) Unverbindliches Absenden der Anfrage durch Anklicken des Buttons „Senden“ Im Falle einer Produktanfrage unterbreiten Ihnen innerhalb von 2 Wochen ein konkretes Angebot über Waren. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn Sie das konkrete Angebot schriftlich oder telefonisch annehmen.
3b) Verbindliches Absenden der Terminanfrage durch Anklicken des Buttons „Termin buchen“.
Sowohl für 3a) als auch für 3b) gilt: Wir bestätigen den Eingang der Anfrage mit einer automatisch generierten E-Mail. Für Nachfragen benutzen wir die von Ihnen bereitgestellten Kontaktdaten.
(Bitte beachten Sie, dass keine anschließende Korrektur der Daten möglich ist).
(3) Wir senden Ihnen die Angebots-/ Bestelldaten und unsere AGB in einer E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter https://carsons-naturbaustoffe.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ einsehen.
4. Überlassene Unterlagen
Für Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Angebote, Bilder, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
5. Eigentum Drittanbieter
Unsere Website kann Hyperlinks oder andere Verweise auf Websites anderer Parteien enthalten. Wir überwachen oder überprüfen nicht den Inhalt der Websites anderer Parteien, auf die von dieser Website aus verwiesen wird. Produkte oder Dienstleistungen, die von anderen Websites angeboten werden, unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Dritten. Auf diesen Websites geäußerte Meinungen oder Materialien werden von uns nicht unbedingt geteilt oder unterstützt.
Wir sind nicht verantwortlich für Datenschutzpraktiken oder Inhalte dieser Websites. Der Besucher dieser Websites trägt alle Risiken, die mit der Nutzung dieser Websites und damit verbundener Dienste Dritter verbunden sind. Wir übernehmen keine Verantwortung für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die sich aus Ihrer Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ergeben.
6. Verantwortungsbewusster Umgang
Durch den Besuch unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, diese nur für die Zwecke zu verwenden, die durch diese Bedingungen, zusätzliche Verträge mit uns sowie geltende Gesetze, Vorschriften und allgemein anerkannte Online-Praktiken und Branchenrichtlinien beabsichtigt und gestattet sind. Sie dürfen unsere Website oder Dienste nicht verwenden, um Material zu verwenden, zu veröffentlichen oder zu verbreiten, das aus bösartiger Computersoftware besteht (oder mit dieser verlinkt ist).
Die Teilnahme an Aktivitäten, die Schäden an der Website verursachen oder verursachen können oder die Leistung, Verfügbarkeit oder Zugänglichkeit der Website beeinträchtigen, ist strengstens untersagt.
7. Preise und Zahlung
(1) Die ausgezeichneten Preise auf unserer Website beinhalten die Umsatzsteuer. Für Vertragspartner nach § 310 Absatz 1 BGB gelten, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, unsere Preise ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
(2) Kosten der Lieferung und Verpackung werden gesondert aufgeführt und in den Endpreis einbezogen. Diese Kosten werden Ihnen bei Bestellung über den Online-Shop im Warenkorb und auf der Bestellseite deutlich angezeigt.
(3) Allgemeine Angaben zu Versand und Lieferung entnehmen Sie bitte unserer gesonderten Auflistung: https://carsons-naturbaustoffe.de/laden#anker_howto
(4) Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse oder Anzahlung.Beratungen und Workshops, die vor Ort durchgeführt werden, können außerdem vor Ort bezahlt werden.
(5) Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und stoßen die Lieferung nach Zahlungseingang an.
(6) Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(7) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % (für Vertragspartner nach § 310 Absatz 1 BGB in Höhe von 9%) über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. für jeden Tag des Verzuges berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
(8) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. Lieferung
(1) Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
(2) Für unsere Produkte geben wir die Lieferzeit bei Auftragsbestätigung an. Dabei beginnt die Frist der Lieferung bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragten Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache erst mit der Übergabe der Sache auf den Besteller über.
(3) Der Besteller im Sinne eines Verbrauchers kann eine Woche ach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Für einen Besteller im Sinne eines Vertragspartners nach § 310 Absatz 1 BGB haften wir im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
(5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
10. Gefahrübergang bei Versendung
Für Vertragspartner nach § 310 Absatz 1 BGB gilt: Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
11. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt für Vertragspartner nach § 310 Absatz 1 BGB auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: gilt nur für hochwertige Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller im Sinne eines Vertragspartners nach § 310 Absatz 1 BGB ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(1) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
12. Gewährleistung und Mängelrüge für Verbraucher
(1) Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
(2) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht den nachfolgend aufgeführten subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen entspricht, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
Die Sache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn
a) sie nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder
b) sie sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder
c) sie nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.
Soweit nicht zwischen dem Besteller und uns unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache nicht den objektiven Anforderungen, wenn
a) sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder
b) sie nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Besteller erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und der öffentlichen Äußerungen, die von uns oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden oder
c) wenn sie nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das wir dem Besteller vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, oder
d) wenn sie nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Besteller erwarten kann.
Eine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Besteller und uns über die objektiven Anforderungen der Sache setzt voraus, dass der Besteller vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und die Abweichung in diesem Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
(3) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Der Besteller hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.
(4) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Der Besteller hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(5) Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadens-.ersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(6) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
(7) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletz-ungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
(8) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(9) Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Besteller zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die Ware an uns oder auf unsere Veranlassung einem Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Besteller übergeben wurde. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
13. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress für Vertragspartner nach § 310 Absatz 1 BGB
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
(3) Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(4) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(6) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(7) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(8) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Ziffer 14.7 entsprechend.
14. Privatsphäre
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(https://carsons-naturbaustoffe.de/datenschutzerklaerung/) und in unserer Cookie-Richtlinie (https://carsons-naturbaustoffe.de/cookie-richtlinie-eu/).
15. Beendigung der Nutzung
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16. Zuordnung
Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung dürfen Sie Ihre Rechte und/oder Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten, übertragen oder an Dritte weitergeben. Jede angebliche Abtretung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist nichtig.
17. Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ungeachtet unserer anderen Rechte aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können wir, wenn Sie in irgendeiner Weise gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, Maßnahmen ergreifen, die wir für angemessen halten, um den Verstoß zu behandeln, einschließlich der vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung des Zugriffs auf die Website und mit der Kontaktaufnahme Ihres Internetdienstanbieter mit der Aufforderung deinen Zugang zur Website zu sperren und/oder rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
18. Entschädigung
Sie erklären sich damit einverstanden, uns von sämtlichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten und Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geltenden Gesetze, einschließlich geistiger Eigentumsrechte und Datenschutzrechte, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Sie werden uns unverzüglich unsere Schäden, Verluste, Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit oder aus solchen Ansprüchen erstatten.
19. Verzicht
Das Versäumnis, eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer Vereinbarung durchzusetzen, oder das Versäumnis, eine Kündigungsoption auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf diese Bestimmungen und berührt nicht die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer dieser Vereinbarungen oder ein Teil davon oder das Recht danach, jede einzelne Bestimmung durchzusetzen.
20. Sprache
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ausschließlich in Deutsch interpretiert und ausgelegt. Alle Mitteilungen und Korrespondenzen werden ausschließlich in dieser Sprache verfasst.
21. Komplette Vereinbarung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit unseren Datenschutzbestimmungen (https://carsons-naturbaustoffe.de/datenschutzerklaerung/) und unserer Cookie-Richtlinie (https://carsons-naturbaustoffe.de/cookie-richtlinie-eu) die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Carsons Naturbaustoffe GmbH.
22. Aktualisierung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren. Sie sind verpflichtet, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig auf Änderungen oder Aktualisierungen zu überprüfen. Das zu Beginn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Datum ist das letzte Überarbeitungsdatum. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wirksam, sobald solche Änderungen veröffentlicht werden. Ihre fortgesetzte Nutzung dieser Website nach der Veröffentlichung von Änderungen oder Aktualisierungen gilt als Hinweis auf Ihre Zustimmung zur Einhaltung und Bindung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
23. Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
24. Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(4) Sie können unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF-Datei herunterladen.